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NBV Basketball - Sportjugend Niedersachsen

Sportjugend Niedersachsen

Handlungsleitfaden: Sport im Verein – ja sicher!


Der Leitfaden soll Verantwortliche in Sportvereinen wirksam darin unterstützen, den Schutz der Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Verein zu verbessern. Wir wissen, dass dies eine große Herausforderung darstellt. In Sportvereinen sind Männer und Frauen, Mädchen und Jungen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und Interessen aktiv. Vereine sind darum keine statischen Gebilde, sondern leben gerade von ihrem vielfältigen Miteinander. Aus diesem Grund ist das Umsetzen der einzelnen Maßnahmen mit einem gemeinsamen internen Lernprozess gleichzusetzen. Das bedeutet gleichzeitig, je mehr Mitglieder und Abteilungen Ihr Verein hat, desto mehr Zeit sollten Sie zur Umsetzung der einzelnen abgebildeten Bausteine einplanen. Der Handlungsleitfaden bietet Ihnen eine Arbeitshilfe, um ein für Ihren Verein passendes Gesamtkonzept zu entwickeln.

Handlungsleitfaden Sportjugend


Ehrenkodex


Verhaltensrichtlinie


Vortrag "Prävention sexualisierter Gewalt im Sport"


Schutzkonzeptentwicklung in Sportvereinen


Um als Sportverein handlungsfähig in der Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt zu sein, ist es ratsam, ein Schutzkonzept zu entwickeln. Mithilfe der regionalen Arbeitskooperationen, sogenannten Tandems, wird die professionelle Begleitung in diesem Prozess ermöglicht. Sportvereine, die ein Schutzkonzept in Zusammenarbeit mit einem Tandem entwickeln, erhalten eine Auszeichnung.

Leitfaden zur Entwicklung Schutzkonzept


Ansprechpersonen für Tandems in Niedersachsen



Verhaltensrichtlinie


Ehrenkodex
• 1x unterschrieben abgeben
• Zusätzlich sollte sich der Verein mit dem Thema intensiv auseinandersetzen. Lediglich einen Ehrenkodex/Verhaltensrichtlinie unterschreiben zu lassen, reicht nicht aus, wenn man etwas erreichen möchte.

Erweitertes Führungszeugnis
• Vorgeschrieben: alle 5 Jahre neu – Frequent kann der Verein selbst bestimmen


Vertrauensperson im Sportverein


Was ist bei der Auswahl von Vertrauenspersonen zu beachten? Die Vertrauensperson sollte …
• Interesse am Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Sport“ und entsprechenden Fortbildungen haben,
• eng mit dem Vorstand zusammenarbeiten,
• sich freiwillig zur Übernahme dieser Tätigkeit entscheiden,
• nicht im Polizeidienst tätig sein,
• mindestens 18 Jahre alt sein.


Ansprechstation für Betroffene


Clearingstellen-Hotline: 0511 1268 274
Dienstags zwischen    10:00 und 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 13:00 und 15:00 Uhr

Weitere Hilfsangebote:
• Kinder und Jugendliche, die Probleme haben oder Beistand suchen, können sich jederzeit an die Beratungsstelle des Jugendamts dem Kinder- und Jugendtelefon wenden, auch ohne die Begleitung Erwachsener und ohne Wissen der Eltern. 116111 kostenlos vom Handy und Festnetz, anonym. Sprechzeiten Montag bis Samstag 14:00 - 20:00 Uhr
• Und auch für Eltern gibt es eine anonyme und kostenlose Beratung unter 0800 111 0 550   montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr. in ganz Deutschland. Online Beratung unter www.nummergegenkummer.de
• Hilfetelefon sexueller Missbrauch. Anonyme und kostenfreie Beratung
Montag, Mittwoch und Freitag von 09:00 - 14.00 Uhr
• Dienstags und Donnerstags von 15.00 - 20.00 Uhr unter 0800 2255 5530 oder online
• DAJEB - Deutsche Arbeitsgemeinschaft Jugend- und Eheberatung, Online-Beratungsführer in dem mehr als 14.606 Beratungsstellen abrufbar sind. • Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen und Bremen


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