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Neue Corona-Verordnungen gelten seit dem 05. Juni

  • 18.06.2021
  • Willem Deekens
  • NEWS NBV
Wir freuen uns, Euch mitteilen zu können, dass es positive Informationen gibt! Sowohl das Land Niedersachsen als auch unser Vorstand haben grünes ...

Unser Vizepräsident Dr. Sven Ehrich appelliert:

Geht verantwortungsvoll mit den neuen COVID-19-Verordnungen um! Die Priorität liegt bei der Gesundheit der Sportler:innen! Wir haben das gemeinsame Ziel, die nächste Saison sowie entsprechende Kader- und Fortbildungsmaßnahmen möglichst umfangreich und ungestört durchführen zu können.

Im Folgenden könnt Ihr die Vorschriften zu den unterschiedlichen 7-Tage-Inzidenzwerte lesen:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35:

• Kontaktsport drinnen und draußen ist für alle Altersgruppen möglich!

• Hygienekonzept muss vom Betreiber der Sportstätte vorliegen

• KEINE Testpflicht!

Bei einer 7-Tage-Inzidenz 35-50:

• dürfen alle Altersgruppen bis 30 Personen drinnen und draußen Kontaktsport durchführen!

• Testpflicht für draußen gilt hier nur bei Kontaktsport!

• Testpflicht für drinnen gilt immer

• draußen auch 30+ Personen bei Sportarten OHNE Kontakt

• Generell: Testpflicht gilt für Erwachsene inkl. ÜL/Trainer:innen (auch von Jugendgruppe)

• Test unter Aufsicht der ÜL oder von offizieller Stelle

• Generell: Umkleide & Dusche bleiben geschlossen sowie Hygienekonzept muss vorliegen

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50:

• dürfen 30 Kinder & Jugendliche einschließlich 18 Jahre (!) draußen Kontaktsport durchführen!

• draußen auch 30+ Kinder & Jugendliche (!) bei Sportarten OHNE Kontakt

• Testpflicht draußen gilt nur bei Gruppenangeboten

• Generell: Testpflicht gilt für Erwachsene inkl. ÜL/Trainer:innen (auch von Jugendgruppe)

• drinnen dürfen nur die Personen eines Haushalts mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts Sport treiben: sprich, drinnen ist weder Gruppen- noch Kontaktsport erlaubt

• Generell: Umkleide & Dusche bleiben geschlossen sowie Hygienekonzept muss vorliegen

Geimpfte und Genesene sind Luft und fallen aus jeder Zählung und Betrachtung heraus. Die Verordnung gilt für diese beiden Gruppen nicht.

Vereine können Mitglieder NICHT ZWINGEN sich zur Teilnahme am Sportangebot testen zu lassen! Es wird aber an den gesunden Menschenverstand appelliert und als Gemeinschaft auf Nummer sicher zu gehen.

ABER!

BITTE! BITTE NICHT gleich wieder Wettkämpfen von CUX bis GÖ hochfahren!

BITTE! BITTE NICHT direkt wieder auf das Bier nach dem Sport treffen – hier gilt weiterhin die Regelung max. 3 Haushalte bei einer 7-Tage-Inzidenz <50.

Bitte beachtet, dass die kommunalen Regelungen individuell abweichend in beiden Richtungen sein können. Sprich: eine Kommune kann es enger, aber eben auch lockerer auslegen als die Verordnung vorgibt.

Bleibt gesund und verantwortungsvoll!