Folgende Voraussetzungen müssen im Rahmen der geänderten Verordnung eingehalten werden, sofern mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen werden sollen:
1. 1 Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden
1. 2 Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme)
1. 3 Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend)
1. 4 Gästetickets dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise vergeben werden
1. 5 Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden
1. 6 Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grds. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
Die geänderte Verordnung soll bis zum 8. Oktober in Kraft bleiben. Ihr findet sie hier als Download.
Wichtige Info:
Der Liga-Betrieb von Freizeit- und Vereinsmannschaften im Landkreis Friesland wird untersagt. Das Training in einer festen Gruppe/festen Mannschaft ist erlaubt sowie Freundschafts- oder Trainingsspiele innerhalb der festen Gruppe/festen Mannschaft. Freundschafts- oder Trainingsspiele mit anderen Gruppen/Mannschaften sind nicht erlaubt.
Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gelten bis einschließlich 11. Oktober 2020 für den Landkreis Friesland mit Ausnahme der Gemeinde Wangerooge.